Online-Anzeige der Polizei NRW

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Hinweise zum Datenschutz

Datenschutzerklärung

Der Inhalt Ihrer Anzeige oder Ihres Hinweises wird durch Sie zunächst an den Service der Internetwache der Polizei NRW übermittelt. Von dort werden die Informationen, nach bestätigtem Empfang und Prüfung, der zuständigen Polizeibehörde übersandt und dort abschließend bearbeitet. Für die im Rahmen der Bearbeitung von Ihnen übermittelten Daten gelten die gesetzlichen Vorgaben der Datenverarbeitung aus dem Polizeigesetz NRW (§ 24 PolG NRW), der Strafprozessordnung (§ 483 StPO) und für den Bereich nach nachfolgend beschriebenen technischen Daten das Datenschutzgesetz NRW (§ 38 DSG NRW). Über die zu Ihrer Person durch die Polizei NRW gespeicherten Daten können Sie gemäß § 49 DSG NRW jederzeit Auskunft verlangen.

Die oben genannten und für die Bearbeitung Ihrer Angaben im Online-Portal der Internetwache gespeicherten Zugriffsdaten werden nach Prüfung auf Vollständigkeit und Übermittlung an die örtlich zuständige Polizeibehörde nicht mehr benötigt und daher vom Server der Internetwache automatisiert gelöscht. Dies entspricht den gesetzlichen Vorgaben aus § 19 Abs. 3b des Datenschutzgesetzes NRW. Soweit im Einzelfall erforderlich, werden diese Daten vor der Übermittlung/Löschung zum Zweck der Strafverfolgung/Gefahrenabwehr bzw. Ermittlungen bezüglich Missbrauchs der Anzeigen-/Hinweisportals Internetwache durch die Polizei NRW genutzt.

Bei jedem Zugriff auf Inhalte dieses Internetangebots werden in Bezug zu Ihrem genutzten Endgerät (z. B. PC, Notebook, Tablet, Smartphone) zusätzlich folgende technische Daten gespeichert:

  • Name der hochgeladenen Formulardatei
  • Datum und Uhrzeit der Anforderung
  • Übertragene Datenmenge
  • Fehlerstatus und
  • IP-Adresse und Port

Dies dient ggf. einer Verifizierung eines möglichen Missbrauchs unseres Internetangebotes (Internetwache).

Die Verarbeitung und Nutzung der personenbezogenen Daten erfolgt gemäß den datenschutzrechtlichen Bestimmungen des Polizeigesetzes NRW, der Strafprozessordnung bzw. des Datenschutzgesetzes NRW und nur im Rahmen der Erfordernisse zur polizeilichen Aufgabenerfüllung (Gefahrenabwehr / Strafverfolgung / Ermittlungen bei Missbrauch des Anzeige-/Hinweisportals Internetwache Polizei NRW.)

Eine Übermittlung an Dritte erfolgt grundsätzlich nicht, es sei denn, dass dies zum Zwecke der Aufgabenerfüllung erforderlich ist.